„Haftung bei Hardware-Schäden am PC durch DIY-Elektronik“ ist ein Thema, das viele Maker, Bastlerinnen und Bastler erst ernst nehmen, wenn es bereits knallt: Ein falsch verdrahteter USB-Controller, eine Überspannung am 5-V-Pin, ein Kurzschluss in der selbst gelöteten Platine – und plötzlich startet der Rechner nicht mehr oder der USB-Port ist dauerhaft defekt. In Deutschland ist die Frage „Wer zahlt das?“ juristisch oft weniger eindeutig, als es im ersten Moment klingt. Entscheidend sind unter anderem: Wem gehört der beschädigte PC, in welchem Kontext wurde gebastelt (privat, Verein, Schule, gewerblich), ob ein Vertrag besteht (z. B. Kauf, Auftrag, Werkvertrag) und ob der Schaden auf fahrlässiges oder sogar grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Haftungsgrundlagen, typische Konstellationen im DIY-Alltag und praktische Maßnahmen, um das Risiko für teure Hardware-Schäden zu reduzieren – sachlich, verständlich und mit Blick auf die gängigen Fälle rund um Arduino, USB-Geräte, Sensorik und selbstgebaute Elektronik.
Was bedeutet „Haftung“ bei PC-Schäden überhaupt?
Mit „Haftung“ ist im Kern die rechtliche Verpflichtung gemeint, einen Schaden zu ersetzen. Bei DIY-Elektronik kann das sowohl den Ersatz eines Sachschadens (z. B. Mainboard, USB-Controller, Laptop-Port) als auch Folgeschäden betreffen (z. B. Datenrettungskosten oder Ausfallzeiten – wobei hier je nach Rechtsgrundlage Grenzen gelten können). In der Praxis treffen meist zwei Haftungswelten aufeinander: vertragliche Haftung (weil eine Leistung vereinbart wurde) und deliktische Haftung (weil ohne Vertrag ein fremdes Rechtsgut verletzt wurde).
- Vertragliche Haftung: Entsteht, wenn Sie z. B. für jemanden einen Controller bauen, ein Gerät umbauen oder eine Reparatur/Modifikation durchführen und dabei Pflichten aus dem Vertrag verletzen.
- Deliktische Haftung: Entsteht unabhängig von Verträgen, typischerweise bei Beschädigung fremden Eigentums. Zentral ist hier die Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Eigentum, z. B. nach § 823 BGB (Schadensersatzpflicht).
Typische Szenarien aus der Maker-Praxis – und wer wann zahlen kann
1) Sie beschädigen Ihren eigenen PC
Wenn Ihr eigener PC durch Ihr eigenes Projekt beschädigt wird, gibt es juristisch meist keinen „Haftungsgegner“ – Sie tragen den Schaden grundsätzlich selbst. Relevant wird dann eher die Frage, ob eine Versicherung greift (z. B. Elektronikversicherung/Hausrat je nach Tarif) oder ob Ansprüche gegen einen Hersteller bestehen (z. B. bei einem fehlerhaften Netzteil oder USB-Hub). Wichtig ist dabei: Gewährleistung oder Garantie können eingeschränkt sein, wenn der Defekt plausibel auf eine unsachgemäße Nutzung oder einen Eigenumbau zurückzuführen ist. Einen verständlichen Überblick zu Gewährleistung und Schadenersatz bietet die Verbraucherzentrale (Gewährleistung und Schadenersatz).
2) Sie beschädigen den PC einer anderen Person (Freund, Kollegin, Verein)
Das ist der klassische Haftungsfall: fremdes Eigentum wurde beschädigt. Hier kommt häufig deliktische Haftung in Betracht, weil Sie durch eine Handlung (z. B. falsche Verdrahtung, fehlerhafte Stromversorgung) das Eigentum eines anderen verletzt haben. Zentral sind Fragen wie:
- War das Verhalten fahrlässig (Sorgfalt außer Acht gelassen) oder grob fahrlässig (naheliegende Sicherheitsregeln missachtet)?
- Gab es eine Abmachung („Bau mir das bitte“) – also doch einen Vertrag?
- Wurde über Risiken aufgeklärt (z. B. „Nutzung auf eigenes Risiko“)?
Gerade bei privaten Bastelhilfen hoffen viele auf die private Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich dient sie dazu, Schäden zu ersetzen, die man Dritten zufügt – allerdings hängt die Deckung immer an den Vertragsbedingungen (Ausschlüsse, Selbstbeteiligung, grobe Fahrlässigkeit, Gefälligkeitshandlungen). Einen allgemeinverständlichen Einstieg bietet die Verbraucherzentrale NRW zur privaten Haftpflichtversicherung.
3) Sie bauen DIY-Elektronik und geben/verkaufen sie weiter
Sobald Sie ein Produkt in Verkehr bringen (auch nebenberuflich oder über Kleinserien), wird die Lage deutlich komplexer: Dann können Produkthaftung, Produzentenhaftung und vertragliche Pflichten aus Kauf-/Werkverträgen eine Rolle spielen. Für fehlerhafte Produkte ist das Produkthaftungsgesetz (juris) eine zentrale Grundlage; praxisnahe Orientierung bieten zudem IHK-Informationen, z. B. in einem IHK-Merkblatt zum Produkthaftungsgesetz (PDF). Wichtig: Produkthaftung ist nicht „nur“ ein Thema für große Hersteller – sie wird relevant, sobald Sie als Hersteller auftreten (z. B. durch Verkauf unter eigenem Namen oder durch das Inverkehrbringen als eigenes Produkt).
Rechtsgrundlagen in Deutschland: Das sind die wichtigsten „Schienen“
Deliktische Haftung: § 823 BGB als Grundpfeiler
Die deliktische Haftung greift häufig, wenn ohne Vertrag fremdes Eigentum beschädigt wird. Grob gesagt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, muss den Schaden ersetzen. In DIY-Fällen ist die zentrale Streitfrage oft Fahrlässigkeit: Hätten Sie nach den Umständen erkennen können, dass z. B. ein Kurzschluss droht, und hätten Sie ihn durch zumutbare Maßnahmen verhindern können (Sicherung, korrekte Verkabelung, Spannungsprüfung, Schutzbeschaltung)?
Vertragliche Haftung: Wenn Sie „den Auftrag“ übernehmen
Wer für andere baut, modifiziert oder installiert, übernimmt typischerweise Pflichten: fachgerechtes Arbeiten, Aufklärung über Risiken, Einhaltung anerkannter Regeln der Technik. Im Streitfall kann ein Gericht fragen, ob Sie zugesichert haben, dass es „sicher funktioniert“ oder ob Sie nur bei einem Experiment geholfen haben. Schon einfache Chats („Klar, ich baue dir das fertig ein“) können als Indiz für eine Leistungsübernahme dienen.
Produkthaftung und Produzentenhaftung: Wenn aus Basteln ein „Produkt“ wird
Bei Weitergabe oder Verkauf spielt neben der Produkthaftung häufig auch die Produzentenhaftung (richterrechtlich entwickelt) eine Rolle, etwa bei Konstruktions-, Fabrikations- oder Instruktionsfehlern (fehlende Warnhinweise). Typische DIY-Risiken sind: fehlende Absicherung der Stromversorgung, unzureichender ESD-Schutz, mangelhafte Isolation, fehlende Zugentlastung und fehlende Hinweise zur zulässigen Nutzung (z. B. „nur an USB-Ports mit Schutz“).
Versicherung & Praxis: Wann zahlt die private Haftpflicht – und wann nicht?
Die private Haftpflichtversicherung ist im DIY-Kontext oft die erste Hoffnung, wenn fremde Hardware beschädigt wurde. Grundsätzlich gilt: Sie ist für Schäden da, die Sie anderen unbeabsichtigt zufügen. Ob ein konkreter Fall gedeckt ist, hängt jedoch am Vertrag (Tarif, Ausschlüsse, Deckungsumfang). Typische Stolpersteine sind:
- Grobe Fahrlässigkeit: Je nach Vertrag kann die Leistung gekürzt oder ausgeschlossen sein, wenn elementare Sicherheitsregeln missachtet wurden (z. B. blanke Drähte, Netzspannung ohne Fachkenntnis, fehlende Sicherung bei offensichtlich hohem Risiko).
- Gefälligkeitshandlungen: Manche Versicherungen begrenzen oder interpretieren Schäden aus unentgeltlicher Hilfe unterschiedlich. Hier lohnt ein Blick in die Bedingungen.
- Schäden an geliehenen/überlassenen Sachen: Viele Tarife schließen Schäden an gemieteten, geliehenen oder „in Obhut“ befindlichen Sachen ganz oder teilweise aus (z. B. wenn Sie den Laptop zum Umbau mit nach Hause nehmen).
Ein wichtiger Punkt: Haftpflichtversicherungen prüfen nicht nur, ob sie zahlen, sondern wehren auch unberechtigte Ansprüche ab. Für einen ersten Überblick, was eine private Haftpflicht grundsätzlich leisten soll, sind verständliche Basisinfos wie bei großen Versicherern hilfreich, z. B. Erklärung zur privaten Haftpflichtversicherung.
Beweisfragen: Was im Streitfall wirklich zählt
In der Praxis wird Haftung häufig nicht an „Theorie“, sondern an Beweisen entschieden. Bei PC-Schäden durch DIY-Elektronik sind diese Fragen besonders relevant:
- Kausalität: Hat Ihr Gerät den Schaden verursacht oder war ein Vorschaden vorhanden (z. B. instabiler USB-Port, defektes Netzteil, billiger Hub)?
- Dokumentation: Gibt es Fotos vom Aufbau, Messwerte, Schaltplan, Teileliste, Hinweise zur Stromversorgung?
- Nutzung: Wurde Ihr Hinweis beachtet (z. B. „nur über aktiven USB-Hub“, „nicht an Front-USB“, „nicht mit Netzteil X“)?
- Mitverschulden: Hat die andere Person das Gerät anders genutzt als vereinbart (z. B. falsches Netzteil, falscher Anschluss)?
Je besser Sie dokumentieren und je klarer Sicherheitsregeln kommuniziert werden, desto geringer ist das Risiko, dass Ihnen im Nachhinein die alleinige Verantwortung zugeschrieben wird.
Technische Risikofaktoren: Warum USB-Projekte besonders heikel sein können
Viele DIY-Projekte hängen direkt am PC – und damit an empfindlicher Elektronik. Häufige Ursachen für Schäden sind:
- Kurzschluss zwischen 5 V und GND durch lose Litzen, schlechte Lötstellen oder Metallspäne im Gehäuse.
- Rückspeisung („Backfeeding“) über 5-V-Leitungen, wenn mehrere Stromquellen verbunden werden (z. B. USB + externes Netzteil) ohne Entkopplung.
- Überspannung durch falsche Netzteile (9–12 V auf 5-V-Schiene), Verpolung oder step-down-Fehler.
- ESD (elektrostatische Entladung) bei offenem Aufbau, besonders bei trockener Luft, Kunststoffgehäusen oder langen Leitungen.
- Fehlende Schutzbeschaltung (Sicherung, TVS-Diode, Serienwiderstände), die kleine Fehler sofort teuer machen kann.
Risikominimierung: Praktische Schutzmaßnahmen, die auch juristisch helfen
Wer nachweisbar sorgfältig arbeitet, reduziert nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Defekts, sondern verbessert auch seine Position, falls es doch zu einem Streit kommt. Folgende Maßnahmen sind in DIY-Projekten mit PC-Anschluss besonders sinnvoll:
- Strom begrenzen: Nutzen Sie einen USB-Port mit gutem Schutz oder einen hochwertigen aktiven Hub; für Experimente kann ein USB-Leistungsmesser helfen, Ausreißer zu erkennen.
- Absicherung vorsehen: Eine passende Sicherung oder ein Polyfuse-Element kann Kurzschlussströme begrenzen, bevor Leiterbahnen oder Ports leiden.
- Entkopplung bei externer Versorgung: Wenn externe Netzteile im Spiel sind, planen Sie Dioden/Power-OR-Schaltungen ein, damit keine Rückspeisung in den PC erfolgt.
- ESD-Schutz: Erdung, ESD-Armband bei empfindlichen Arbeiten, antistatische Unterlage und möglichst kurze Signalleitungen.
- Mechanische Sicherheit: Zugentlastung, isolierte Steckverbinder, Schrumpfschlauch, Abstandshalter – damit im Betrieb nichts verrutscht.
- Vor dem Anschließen messen: Spannungen prüfen (5 V wirklich 5 V?), Polarität kontrollieren, Durchgangstest gegen GND, Sichtprüfung auf Lötbrücken.
- „Opfer-Port“ nutzen: Ersttests an einem alten Laptop oder einem günstigen USB-Isolator/Adapter – nicht am neuen Gaming-PC.
Wenn der Schaden passiert ist: Sinnvolle Schritte ohne Eskalation
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Hardware-Schaden, hilft strukturiertes Vorgehen. Das Ziel ist, Ursachen sauber zu klären und unnötige Folgeschäden zu vermeiden:
- Strom trennen: PC und DIY-Hardware sofort vom Strom/USB trennen.
- Keine „Weiterprobieren“-Kaskade: Mehrfaches Ein-/Ausstecken kann Folgeschäden verursachen und Beweise verwischen.
- Dokumentieren: Fotos vom Aufbau, vom Anschlusszustand, von Kabeln/Platinen; Notizen, was genau passiert ist.
- Diagnose trennen: Erst PC testen (andere Ports, anderes Gerät), dann DIY-Aufbau separat prüfen (Netzteil, Kurzschluss, Bauteildefekt).
- Rechnungen/Anschaffung belegen: Für eine spätere Regulierung (privat oder Versicherung) sind Kaufbelege hilfreich.
Wenn ein Versicherungsfall möglich ist, sollten Sie Bedingungen beachten und frühzeitig melden, statt „auf eigene Faust“ zu reparieren und später eine Erstattung zu erwarten.
Besondere Konstellationen: Schule, Verein, Nebenjob und „Gefälligkeit“
DIY-Elektronik findet oft im Umfeld von Schule, Makerspace oder Verein statt. Dort können zusätzliche Regeln gelten (Hausordnungen, Aufsichtspflichten, Versicherungsschutz des Trägers). Auch die Frage, ob eine Tätigkeit „privat“ oder „(neben-)gewerblich“ war, ist wichtig: Wer regelmäßig für Entgelt baut oder verkauft, bewegt sich schnell im Bereich unternehmerischer Pflichten – und dann kann eine private Haftpflicht nicht passen. Für Unternehmer- und Verkaufskonstellationen sind IHK-Übersichten zum Sachkauf und zur Haftung häufig ein guter Startpunkt, z. B. IHK-Info zu Gewährleistung, Garantie und Haftung im Sachkauf.
Checkliste: Wann ist das Haftungsrisiko besonders hoch?
- Sie arbeiten an fremden Geräten (Laptop/PC anderer Personen) und nehmen sie in Ihre Obhut.
- Sie nutzen externe Netzteile und verbinden diese parallel mit USB ohne Entkopplung.
- Es fehlt eine Strombegrenzung/Absicherung, obwohl das Projekt experimentell ist.
- Die Verdrahtung ist provisorisch (Dupont-Kabel, offene Litzen) und das Gerät soll „mal eben“ produktiv genutzt werden.
- Sie geben das Gerät weiter oder verkaufen es, ohne Warnhinweise, Dokumentation und klare Zweckbestimmung.
- Sie betreiben das Projekt dauerhaft am PC (24/7) ohne Gehäuse, Zugentlastung, Isolation oder Temperaturprüfung.
Einordnung: Was dieser Beitrag leisten kann – und wo individuelle Beratung sinnvoll ist
Dieser Artikel bietet eine praxisnahe Orientierung zu typischen Haftungsfragen bei PC-Schäden durch DIY-Elektronik in Deutschland. Ob im konkreten Fall tatsächlich ein Anspruch besteht, wie Mitverschulden zu bewerten ist, welche Versicherung greift oder ob Ausnahmen/Vertragsklauseln wirken, hängt jedoch stark von den Details ab (Kontext, Absprachen, Beweise, Tarifbedingungen). Bei größeren Schäden oder wenn Dritte betroffen sind, ist es sinnvoll, frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen (z. B. Verbraucherberatung, Versicherung oder Rechtsberatung), statt auf Vermutungen zu setzen.
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