Materialangaben in 2D-Zeichnungen: So formulierst du eindeutig

Materialangaben in 2D-Zeichnungen wirken auf den ersten Blick trivial: „Aluminium“, „Edelstahl“ oder „ABS“ – fertig. In der Lieferkette ist das jedoch einer der häufigsten Auslöser für Fehlinterpretationen, falsche Angebote und unnötige Rückfragen. Denn Material ist selten nur „ein Stoff“: Für Metalle zählen Legierung, Zustand, Norm, Lieferform und – je nach Fertigungsprozess – auch Anforderungen an Härte, Wärmebehandlung oder Kornstruktur. Bei Kunststoffen kommen Typ, Füllstoffanteil, Flammschutz, Farbe, Hersteller-Grade sowie die gewünschte Normbezeichnung hinzu. Und selbst wenn das Basismaterial stimmt, kann der falsche Zustand (z. B. T6 statt T4) oder die falsche Lieferform (gegossen statt gewalzt) die mechanischen Eigenschaften, die Bearbeitbarkeit und die Oberfläche massiv verändern. Eindeutige Materialnotizen in der Zeichnung sind deshalb ein entscheidender Baustein für Qualität, Kostensicherheit und Wiederholbarkeit. Sie helfen dem Zulieferer, das richtige Halbzeug zu beschaffen, die passende Fertigungsroute zu wählen und die richtigen Prüfzeugnisse bereitzustellen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Materialangaben so formulieren, dass sie für Fertigung, Einkauf und Qualität gleichermaßen eindeutig sind – inklusive Strukturregeln, typische Stolperfallen, praxisnahe Musterformulierungen und einer Checkliste für die Freigabe.

1. Warum „Alu“ nicht reicht: typische Missverständnisse bei Materialangaben

In Projekten entstehen Materialfehler oft nicht, weil Zulieferer schlampig arbeiten, sondern weil die Zeichnung zu viel offenlässt. „Edelstahl“ kann dutzende Werkstoffnummern bedeuten; „Kunststoff“ ist ohne Type und Grade praktisch wertlos. Dazu kommt: Zulieferer wählen bei Unklarheit häufig eine wirtschaftliche Standardvariante – die aber nicht zwingend zur Funktion, Optik oder Zulassung passt.

  • Legierung unklar: Aluminium 6061, 6082 oder 7075 unterscheiden sich deutlich in Festigkeit und Bearbeitbarkeit.
  • Zustand fehlt: T6, T4, O oder H111 beeinflussen Eigenschaften und Formbarkeit.
  • Lieferform offen: Blech, Profil, Stange, Guss – mit unterschiedlichen Oberflächen und Toleranzen.
  • Wärmebehandlung nicht definiert: bei Stahl oder bestimmten Alu-Teilen entscheidend.
  • Kunststoff-Grade nicht spezifiziert: ABS ist nicht gleich ABS; Additive ändern Verhalten und Zulassung.

2. Die Grundstruktur einer eindeutigen Materialangabe: Werkstoff + Norm + Zustand + Lieferform

Eine gute Materialangabe ist nicht lang, sondern vollständig. Für die meisten Teile lässt sich Material eindeutig machen, wenn Sie vier Bausteine konsequent verwenden: Werkstoffbezeichnung (oder Werkstoffnummer), Norm/Standard, Zustand und Lieferform. Optional kommen Anforderungen wie Härte, Wärmebehandlung oder Zertifikate hinzu.

  • Werkstoff: z. B. Werkstoffnummer, EN-Bezeichnung, ASTM/SAE, Kunststoff-Grade.
  • Norm/Standard: z. B. EN, ISO, ASTM; wichtig für internationale Beschaffung.
  • Zustand: z. B. T6/H111/O (Al), vergütet/gehärtet (Stahl), konditioniert (Kunststoff).
  • Lieferform: Blech, Rundmaterial, Strangpressprofil, Guss, Spritzgussgranulat.

Merksatz

Wenn Einkauf das Material nicht eindeutig bestellen kann, ist es in der Zeichnung nicht eindeutig formuliert.

3. Wo Materialangaben stehen sollten: Titelblock, Notizblock und BOM

Damit Materialangaben in der Lieferkette zuverlässig ankommen, müssen sie an der richtigen Stelle platziert sein. Bei Einzelteilen ist das meist der Titelblock. Bei Baugruppen gehört Material zusätzlich in die Stückliste (BOM), weil Zulieferer häufig über BOM-Exports arbeiten.

  • Einzelteil: Material im Titelblock, ergänzt durch Notizen (Zertifikat, Zustand, Anforderungen).
  • Baugruppe: Material je Position in der BOM; Einzelteilzeichnung bleibt dennoch maßgeblich.
  • Varianten: Materialabweichungen pro Variante sichtbar machen (z. B. Konfigurationshinweis).
  • Wiederkehrende Regeln: globale Materialregeln als Notiz (z. B. „Material nach RoHS/REACH-konform“), wenn erforderlich.

4. Metalle eindeutig notieren: Aluminium, Stahl, Edelstahl und Kupferlegierungen

Bei Metallen ist die Bezeichnung über Werkstoffnummern und Normen oft der sicherste Weg. Handelsnamen sind riskant, weil sie regional unterschiedlich verwendet werden. Gleichzeitig sollten Sie vermeiden, zu viele Freiheiten zu lassen („oder gleichwertig“), wenn Funktion oder Korrosion kritisch sind.

  • Aluminium: Legierung + Zustand (z. B. T6) + Halbzeugform.
  • Stahl: Güte (z. B. S355), ggf. Wärmebehandlung, ggf. Härteanforderung.
  • Edelstahl: konkrete Werkstoffnummer/Legierung (z. B. 1.4301 vs. 1.4404), da Korrosionsverhalten abweicht.
  • Kupfer/Messing: Legierung und Zustand; relevant für Leitfähigkeit, Umformbarkeit und Optik.

Zur Einordnung von Werkstoffnummern im europäischen Kontext kann Werkstoffnummer als neutraler Einstieg dienen.

5. Aluminium im Detail: Legierung, Zustand und Oberflächenanforderung zusammen denken

Aluminium ist im Produktdesign beliebt, aber sehr fehleranfällig in der Spezifikation. Eine Legierung kann sehr gut zerspanbar sein, aber schlecht anodisierbar oder optisch inhomogen. Wenn Eloxal oder Sichtoptik relevant ist, sollte die Materialangabe das berücksichtigen – entweder über eine geeignete Legierungswahl oder über zusätzliche Hinweise zur Oberflächenqualität.

  • Legierung + Zustand: z. B. „EN AW-6061-T6“ statt nur „Alu“.
  • Lieferform: „Blech“, „Strangpressprofil“, „Rundmaterial“ – beeinflusst Toleranzen und Oberflächenbild.
  • Oberflächenzustand: wenn Sichtoptik wichtig ist: „geschliffen K240“, „gebürstet“, „gestrahlt“.
  • Eloxal-Fähigkeit: bei farbigem Eloxal sind Musterfreigaben oft sinnvoll, da Farbtreue variiert.

6. Stahl und Wärmebehandlung: Wenn mechanische Eigenschaften entscheidend sind

Bei Stahlteilen hängt die Funktion häufig weniger vom „Namen“ des Stahls ab als von der Wärmebehandlung. Ohne klare Vorgaben werden Teile manchmal im falschen Zustand geliefert: zu weich, zu spröde, nicht vergütet, nicht spannungsarm. Wenn Härte oder Festigkeit kritisch ist, sollte dies in der Zeichnung stehen – idealerweise als prüfbares Merkmal.

  • Wärmebehandlung definieren: z. B. vergütet, gehärtet, spannungsarm geglüht – wenn relevant.
  • Härte angeben: z. B. HRC/HB als Bereich, wenn funktional nötig.
  • Schweißbarkeit: falls Schweißen vorgesehen ist, Materialwahl und Zustand darauf abstimmen.
  • Korrosion: bei unlegierten Stählen ggf. Beschichtung/Schutz ergänzen.

7. Edelstahl eindeutig formulieren: Korrosionsklasse statt Bauchgefühl

„Edelstahl“ klingt nach „rostfrei“, ist aber keine eindeutige technische Spezifikation. In vielen Anwendungen ist der Unterschied zwischen 1.4301 und 1.4404 entscheidend (z. B. bei Chloridbelastung). Für Zulieferer ist eine klare Werkstoffnummer oder eine international eindeutige Bezeichnung der beste Weg.

  • Werkstoffnummer nennen: z. B. 1.4301 / 1.4404 / 1.4571 – je nach Anforderung.
  • Oberfläche: geschliffen/gebürstet/blank, wenn Optik oder Hygiene relevant ist.
  • Magnetismus: falls kritisch (z. B. in Sensorumgebungen), besser explizit thematisieren.
  • Prüfzeugnis: bei sicherheitskritischen Teilen oft erforderlich (z. B. 3.1).

8. Kunststoffe eindeutig spezifizieren: Polymer, Grade, Additive und Farbe

Kunststoffangaben sind ohne Grade fast immer zu ungenau. Ein ABS kann schlagzäh, flammgeschützt, UV-stabilisiert oder galvanisierfähig sein – alles mit deutlich unterschiedlichen Eigenschaften und Preisen. Zudem hängt das Ergebnis stark vom Herstellertyp ab. Wenn Bauteile im Spritzguss gefertigt werden, sollten Material und ggf. Farbmasterbatch klar definiert sein.

  • Polymer + Grade: z. B. „PC-ABS, Grade XYZ“ statt nur „PC-ABS“.
  • Füllstoffe: Glasfaseranteil (z. B. GF30) oder Mineralfüllung angeben, wenn relevant.
  • Flammschutz: UL94-Klasse, wenn gefordert; nur nennen, wenn nötig und prüfbar.
  • UV/Outdoor: Stabilisierung oder Einsatzbereich definieren, wenn Außenanwendung.
  • Farbe: über Farbcode oder Masterbatch; bei Sichtteilen Musterfreigabe sinnvoll.

Als Begriffseinordnung kann Kunststoff hilfreich sein, ersetzt aber keine projektspezifische Materialspezifikation.

9. „Oder gleichwertig“: Wann es hilft – und wann es Reklamationen provoziert

Viele Teams erlauben Alternativen, um Beschaffung zu erleichtern. Das ist sinnvoll, wenn Materialtausch funktional unkritisch ist und klare Kriterien existieren. Ohne Kriterien wird „gleichwertig“ jedoch zum Einfallstor für billige Substitutionen, die erst im Feld auffallen.

  • Wenn erlaubt: nur mit Kriterien (z. B. Mindestfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Dichte, Temperaturbereich).
  • Wenn verboten: bei sicherheitskritischen Teilen, Dichtflächen, Sichtflächen, Zulassungen, medizinischen/elektrischen Anforderungen.
  • Freigabeprozess: Alternativen nur nach schriftlicher Freigabe (z. B. Engineering Change) zulassen.

10. Zertifikate und Nachweise: Wann Materialzeugnisse in die Zeichnung gehören

Ob ein Materialzeugnis erforderlich ist, hängt von Branche, Risiko und Kundenanforderung ab. Für viele Konsumprodukte ist es optional, für industrielle Anwendungen kann es verpflichtend sein. Wenn Sie Zertifikate brauchen, muss das in der Zeichnung eindeutig stehen – inklusive Art des Nachweises.

  • Prüfzeugnis 3.1: häufig bei Metallen gefordert, wenn Rückverfolgbarkeit wichtig ist.
  • RoHS/REACH: als Compliance-Anforderung, wenn Ihr Produkt dies verlangt.
  • UL/Flammklasse: für Kunststoffteile in elektrischen Anwendungen, wenn gefordert.
  • Traceability: Chargenkennzeichnung oder Losnummer, wenn erforderlich.

11. Musterformulierungen: Eindeutige Materialangaben für typische Bauteile

Die folgenden Beispiele sind bewusst strukturiert. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre konkreten Werkstoffe und Anforderungen, behalten Sie aber die Logik bei.

  • Aluminium (Zerspanung): „MATERIAL: EN AW-6061-T6, Rundmaterial. Oberfläche nach Zeichnung. Maße gelten vor Beschichtung.“
  • Aluminium (Sichtteil, Eloxal): „MATERIAL: EN AW-6060, Strangpressprofil. Oberflächenfinish gebürstet. Eloxal nach Spezifikation, Musterfreigabe erforderlich.“
  • Edelstahl (Korrosion relevant): „MATERIAL: Edelstahl 1.4404, Lieferzustand blank. Sichtflächen: geschliffen K240.“
  • Stahl (Härte kritisch): „MATERIAL: Stahl nach Spezifikation, vergütet. Härte 28–32 HRC. Prüfzeugnis 3.1 erforderlich.“
  • Spritzguss-Kunststoff: „MATERIAL: PC-ABS, Hersteller-Grade XYZ, Farbe Schwarz (Masterbatch ABC). UL94 V-0 (falls gefordert).“
  • GF-verstärkter Kunststoff: „MATERIAL: PA6 GF30, konditioniert. Farbe natur/schwarz nach Spezifikation. Keine Rezyklatanteile ohne Freigabe.“

12. Häufige Fehler – und wie du sie sofort vermeidest

  • Zu allgemein: „Alu“, „Edelstahl“, „Kunststoff“ → besser: Werkstoff + Norm + Zustand.
  • Zustand fehlt: T6/T4/H111 nicht genannt → besser: Zustand immer angeben, wenn er Eigenschaften beeinflusst.
  • Lieferform unklar: Profil vs. Blech vs. Guss → besser: Halbzeugform nennen.
  • „Gleichwertig“ ohne Kriterien:besser: klare Mindestanforderungen oder Freigabepflicht.
  • Kunststoff ohne Grade:besser: Hersteller-Grade, Additive und ggf. Zulassungen definieren.

13. Outbound-Links: Neutrale Einordnung zu Werkstoffen und Bezeichnungen

14. Checkliste: Materialangaben in 2D-Zeichnungen eindeutig formulieren

  • 1) Werkstoff ist konkret: Werkstoffnummer/Bezeichnung statt umgangssprachlicher Begriffe.
  • 2) Norm/Standard ist angegeben, wenn internationale Beschaffung relevant ist.
  • 3) Zustand ist definiert (z. B. T6/H111, vergütet, konditioniert), wenn Eigenschaften davon abhängen.
  • 4) Lieferform ist klar (Blech/Profil/Rundmaterial/Guss/Spritzguss).
  • 5) Bei Kunststoffen sind Grade, Füllstoffe und ggf. Zulassungen genannt.
  • 6) „Gleichwertig“ ist nur verwendet, wenn Kriterien oder Freigabepflicht definiert sind.
  • 7) Zusätzliche Anforderungen (Härte, Wärmebehandlung, Oberfläche) sind prüfbar formuliert.
  • 8) Zertifikate/Zeugnisse sind genannt, wenn erforderlich (z. B. 3.1, Compliance).
  • 9) Materialangabe ist an der richtigen Stelle platziert (Titelblock/BOM/Notizen) und revisionsgeführt.
  • 10) Einkauf könnte das Material ohne Rückfrage bestellen – und QS könnte es prüfen.

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