DSGVO und Netzwerkdoku: Datenflüsse transparent darstellen
Die DSGVO und Netzwerkdoku treffen sich an einem Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Datenflüsse sind ohne technische Transparenz kaum verlässlich darstellbar. Gleichzeitig ist „Netzwerkdokumentation“ nicht automatisch „Datenschutzdokumentation“. Die DSGVO verlangt keine Switchport-Liste, aber sie verlangt Rechenschaft, Transparenz und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen – und genau dafür müssen Sie in der Lage…









