Die Probezeit ist für viele neue Mitarbeitende bei REWE ein sensibles Thema. Einerseits bietet sie die Chance, den Job, das Team und die Abläufe kennenzulernen. Andererseits besteht Unsicherheit: Wie lange dauert die Probezeit bei REWE eigentlich? Gilt sie für alle gleich – egal ob Markt, Lager, Ausbildung oder Verwaltung? Welche Rechte und Pflichten hat man während dieser Zeit, und kann man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden? Gerade im Einzelhandel kursieren viele Halbwahrheiten rund um Kündigungsfristen, Urlaub oder Krankheit in der Probezeit. Dieser Artikel erklärt ausführlich und verständlich, wie die Probezeit bei REWE geregelt ist, welche rechtlichen Grundlagen gelten, was im Arbeitsvertrag stehen kann und wie man die Probezeit erfolgreich besteht.
1. Was bedeutet Probezeit bei REWE grundsätzlich?
Die Probezeit ist eine vertraglich vereinbarte Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses. Sie dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig kennenlernen. Auch bei REWE ist die Probezeit ein gängiger Bestandteil neuer Arbeitsverträge, unabhängig davon, ob man im Markt, im Lager oder in der Verwaltung arbeitet.
Für REWE bedeutet die Probezeit, zu prüfen, ob der neue Mitarbeitende fachlich, menschlich und organisatorisch ins Team passt. Für Mitarbeitende ist sie die Gelegenheit zu sehen, ob Arbeitszeiten, Aufgaben, Teamklima und Erwartungen den eigenen Vorstellungen entsprechen.
Wichtig ist: Eine Probezeit ist nicht automatisch gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt nur dann, wenn sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. In der Praxis ist das bei REWE jedoch fast immer der Fall.
2. Wie lange dauert die Probezeit bei REWE?
In den meisten Fällen beträgt die Probezeit bei REWE sechs Monate. Diese Dauer ist im deutschen Arbeitsrecht üblich und orientiert sich an der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes.
Sechs Monate gelten als maximale Probezeit, wenn es um die verkürzte Kündigungsfrist geht. Kürzere Probezeiten sind möglich, etwa drei Monate, kommen bei REWE aber seltener vor und hängen vom Vertrag, der Position und der Art der Beschäftigung ab.
Auch bei Teilzeit, Minijob oder Aushilfstätigkeiten wird häufig eine sechsmonatige Probezeit vereinbart. Entscheidend ist immer der individuelle Arbeitsvertrag. Ein Blick in den Vertrag schafft Klarheit.
3. Probezeit bei REWE in der Ausbildung
Für Auszubildende bei REWE gelten besondere Regeln. Die Probezeit in der Ausbildung ist gesetzlich vorgeschrieben und unterscheidet sich von der Probezeit bei normalen Arbeitsverhältnissen.
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. REWE nutzt in der Praxis häufig die volle Dauer von vier Monaten.
Während dieser Zeit können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen beenden. Nach Ablauf der Probezeit gelten deutlich strengere Kündigungsschutzregeln für Azubis. Informationen dazu finden sich z. B. auf gesetze-im-internet.de.
4. Kündigung in der Probezeit bei REWE
Eines der meistdiskutierten Themen ist die Kündigung während der Probezeit. Grundsätzlich gilt: Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist beendet werden.
Nach § 622 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen – und zwar für beide Seiten. REWE kann also mit zwei Wochen Frist kündigen, Mitarbeitende können aber ebenso kündigen.
Ein Kündigungsgrund muss während der Probezeit nicht angegeben werden, solange keine Diskriminierung oder ein anderer unzulässiger Grund vorliegt. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Eine verständliche Erklärung dazu bietet arbeitsrechte.de.
5. Welche Rechte hat man in der Probezeit bei REWE?
Ein häufiger Irrtum ist, dass man in der Probezeit „keine Rechte“ habe. Das ist falsch. Auch während der Probezeit gelten grundlegende Arbeitnehmerrechte.
Man hat Anspruch auf den vereinbarten Lohn, auf Pausen, auf Einhaltung der Arbeitszeitregelungen und auf Arbeitsschutz. Auch der gesetzliche Mindesturlaub entsteht anteilig bereits während der Probezeit.
Das bedeutet: Wer in der Probezeit krank wird, darf sich krankmelden und erhält – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – auch Entgeltfortzahlung. Niemand darf wegen einer einmaligen Krankheit automatisch gekündigt werden.
6. Urlaub während der Probezeit – erlaubt oder nicht?
Viele neue Mitarbeitende fragen sich, ob sie in der Probezeit Urlaub nehmen dürfen. Grundsätzlich ist Urlaub auch in der Probezeit erlaubt, sofern er genehmigt wird.
Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht zwar erst nach sechs Monaten, doch bereits vorher erwirbt man anteilige Urlaubstage. REWE handhabt Urlaub in der Probezeit meist pragmatisch, vor allem bei länger geplanten Arbeitsverhältnissen.
Allerdings gilt: Urlaub in den ersten Wochen der Probezeit kann ungern gesehen werden, insbesondere wenn er nicht vorher abgesprochen wurde. Offene Kommunikation mit der Marktleitung oder Führungskraft ist hier entscheidend.
7. Krankheit in der Probezeit bei REWE
Krankheit während der Probezeit ist erlaubt und kein Kündigungsgrund an sich. Mitarbeitende müssen sich jedoch korrekt krankmelden und ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Problematisch wird es vor allem dann, wenn jemand sehr häufig oder lange krank ist und dadurch die Eignung für die Stelle nicht beurteilt werden kann. In solchen Fällen kann es zu einer Kündigung kommen – nicht wegen der Krankheit selbst, sondern wegen fehlender Einsatzmöglichkeit.
Wichtig ist, ehrlich und transparent zu bleiben. Wer krank ist, sollte nicht arbeiten gehen, sondern sich korrekt abmelden.
8. Unterschiede je nach Bereich: Markt, Lager, Verwaltung
Die Dauer der Probezeit ist bei REWE in allen Bereichen ähnlich, die Erwartungen können sich jedoch unterscheiden. Im Markt liegt der Fokus stark auf Zuverlässigkeit, Kundenumgang und Teamfähigkeit.
Im Lager spielen körperliche Belastbarkeit, Genauigkeit und Schichtbereitschaft eine größere Rolle. In der Verwaltung stehen Organisation, Fachkenntnisse und Eigenständigkeit im Vordergrund.
Unabhängig vom Bereich gilt: Wer pünktlich ist, Lernbereitschaft zeigt und sich ins Team integriert, hat gute Chancen, die Probezeit erfolgreich zu bestehen.
9. Tipps, um die Probezeit bei REWE zu bestehen
Der wichtigste Tipp lautet: Zuverlässigkeit. Pünktlichkeit, ehrliche Kommunikation und das Einhalten von Absprachen sind im Einzelhandel besonders wichtig.
Fragen zu stellen ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Niemand erwartet Perfektion in den ersten Wochen. Wer zeigt, dass er lernen möchte, wird meist positiv wahrgenommen.
Auch ein freundlicher Umgang mit Kollegen und Kunden zählt stark. Fachliche Fehler lassen sich korrigieren, schlechte Teamfähigkeit dagegen kaum.
10. Feedback während der Probezeit
In vielen REWE-Märkten gibt es während oder am Ende der Probezeit ein Feedbackgespräch. Dieses dient dazu, Erwartungen abzugleichen und Entwicklungsmöglichkeiten zu besprechen.
Mitarbeitende sollten diese Gelegenheit nutzen, um selbst Fragen zu stellen: Was läuft gut? Wo kann man sich verbessern? Welche Perspektiven gibt es?
Aktives Interesse am eigenen Arbeitsplatz wirkt sich fast immer positiv aus.
11. Was passiert nach der Probezeit?
Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit gilt das Arbeitsverhältnis als „normal“. Ab diesem Zeitpunkt greift – bei entsprechender Betriebsgröße – das Kündigungsschutzgesetz.
Die Kündigungsfristen verlängern sich, und eine Kündigung muss sachlich begründet sein. Für viele Mitarbeitende bedeutet das ein deutlich höheres Maß an Sicherheit.
Oft wird das Ende der Probezeit bei REWE nicht extra schriftlich bestätigt. Bleibt man weiter beschäftigt, gilt die Probezeit automatisch als bestanden.
12. Häufige Missverständnisse zur Probezeit bei REWE
Ein häufiger Irrtum ist, dass REWE „immer nach sechs Monaten kündigt“. Das ist nicht richtig. Die Probezeit ist eine Prüfphase, kein Automatismus.
Auch falsch ist die Annahme, dass man in der Probezeit keinen Urlaub oder keine Krankheit haben darf. Entscheidend ist immer das Gesamtbild.
Wer seine Rechte kennt und sich korrekt verhält, muss die Probezeit nicht fürchten.
13. Fazit: Wie lange hat man Probezeit bei REWE?
In den meisten Fällen beträgt die Probezeit bei REWE sechs Monate. Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Für Auszubildende liegt die Probezeit gesetzlich zwischen einem und vier Monaten.
Auch in der Probezeit haben Mitarbeitende grundlegende Rechte, etwa auf Lohn, Urlaub anteilig und Krankmeldung. Gleichzeitig wird besonderes Augenmerk auf Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft und Teamfähigkeit gelegt.
Wer offen kommuniziert, engagiert arbeitet und sich ins Team integriert, hat bei REWE sehr gute Chancen, die Probezeit erfolgreich zu bestehen und langfristig Fuß zu fassen.
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