Wie viele Urlaubstage hat man bei REWE? Vollzeit, Teilzeit, Azubi

Urlaubstage sind für viele Beschäftigte bei REWE ein wichtiges Thema – egal ob man Vollzeit arbeitet, in Teilzeit angestellt ist oder eine Ausbildung macht. Gerade im Einzelhandel mit Schichtarbeit, Wochenenddiensten und hoher Arbeitsbelastung spielt Erholung eine große Rolle. Gleichzeitig kursieren viele Unsicherheiten: Wie viele Urlaubstage hat man bei REWE wirklich? Gilt der gesetzliche Mindesturlaub oder gibt es mehr? Wie wird Urlaub bei Teilzeit berechnet, und wie sieht es bei Auszubildenden aus? Dieser Artikel erklärt ausführlich, wie der Urlaubsanspruch bei REWE zustande kommt, welche Unterschiede es je nach Beschäftigungsart gibt, was Tarifverträge regeln und worauf Mitarbeitende im Alltag achten sollten.

1. Grundsätzliches zum Urlaubsanspruch bei REWE

Der Urlaubsanspruch bei REWE basiert auf mehreren Ebenen: dem gesetzlichen Mindesturlaub, tariflichen Regelungen und individuellen Arbeitsverträgen. REWE ist überwiegend tarifgebunden, insbesondere im Einzelhandel, sodass für viele Mitarbeitende der Tarifvertrag des Einzelhandels gilt.

Das bedeutet: REWE-Mitarbeitende erhalten in der Regel mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele es genau sind, hängt von Faktoren wie Arbeitszeitmodell, Beschäftigungsdauer, Tarifgebiet und Position ab.

Wichtig ist außerdem, dass Urlaub immer in Arbeitstagen gerechnet wird, nicht in Kalendertagen. Das spielt vor allem bei Teilzeit und Schichtmodellen eine entscheidende Rolle.

2. Gesetzlicher Mindesturlaub als Basis

Die Grundlage für jeden Urlaubsanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz. Es schreibt vor, dass Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr haben müssen.

Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche entspricht das mindestens 20 Urlaubstagen pro Jahr. Dieser Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden – auch nicht bei REWE.

Teilzeitkräfte und Auszubildende haben ebenfalls Anspruch auf diesen Mindesturlaub, allerdings anteilig entsprechend ihrer regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Eine verständliche Übersicht dazu bietet gesetze-im-internet.de.

3. Urlaubstage bei REWE in Vollzeit

Vollzeitbeschäftigte bei REWE arbeiten in der Regel an fünf Tagen pro Woche. Für sie gilt: Der gesetzliche Mindesturlaub wären 20 Tage – tatsächlich liegt der Urlaubsanspruch bei REWE meist darüber.

In vielen Tarifgebieten des Einzelhandels erhalten Vollzeitkräfte bei REWE etwa 30 Urlaubstage pro Jahr. Diese Zahl kann je nach Bundesland, Tarifvertrag und Betriebszugehörigkeit leicht variieren.

Zusätzlich kann es tarifliche Sonderregelungen geben, etwa zusätzliche Urlaubstage ab einem bestimmten Alter oder nach längerer Betriebszugehörigkeit. Der genaue Anspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und dem geltenden Tarifvertrag.

4. Urlaub bei Teilzeitkräften – so wird gerechnet

Teilzeitkräfte bei REWE haben grundsätzlich denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte – jedoch anteilig, bezogen auf die Anzahl ihrer Arbeitstage pro Woche.

Arbeitet jemand zum Beispiel drei Tage pro Woche und der Vollzeit-Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage bei fünf Arbeitstagen, ergibt sich folgende Rechnung: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage pro Jahr.

Entscheidend ist also nicht die Stundenzahl, sondern die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage. Auch Minijobber mit festen Arbeitstagen pro Woche haben einen anteiligen Urlaubsanspruch.

5. Urlaub bei wechselnden Arbeitstagen

Im Einzelhandel sind wechselnde Schicht- und Arbeitstage üblich. Auch bei REWE gibt es Mitarbeitende, die nicht jede Woche an denselben Tagen arbeiten.

In solchen Fällen wird der Urlaubsanspruch auf Basis der durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche berechnet. Die Personalabteilung oder Marktleitung legt diese Berechnung fest.

Wichtig ist: Ein Urlaubstag entspricht immer einem Tag, an dem man laut Dienstplan gearbeitet hätte. Urlaub wird also nicht „verloren“, nur weil die Arbeitszeiten variieren.

6. Urlaubstage für Auszubildende bei REWE

Auszubildende bei REWE haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub, der sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz richtet.

Für minderjährige Auszubildende gelten besondere Regelungen: Unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage, unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage, unter 18 Jahren mindestens 25 Werktage (jeweils bei einer 6-Tage-Woche).

Volljährige Auszubildende haben mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub. In der Praxis gewährt REWE Azubis häufig ebenfalls rund 30 Urlaubstage, abhängig vom Tarifvertrag. Details dazu finden sich auch bei der Bundesagentur für Arbeit.

7. Urlaub im ersten Jahr und in der Probezeit

Viele neue Mitarbeitende fragen sich, wie Urlaub im ersten Beschäftigungsjahr geregelt ist. Grundsätzlich entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.

Vorher besteht ein anteiliger Anspruch: Für jeden vollen Monat erhält man ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Bei 30 Tagen Jahresurlaub wären das 2,5 Tage pro Monat.

Urlaub in der Probezeit ist bei REWE grundsätzlich möglich, muss aber genehmigt werden. Besonders in den ersten Wochen ist Abstimmung mit der Marktleitung wichtig.

8. Urlaubsplanung im REWE-Alltag

Die Urlaubsplanung bei REWE erfolgt in der Regel in Absprache mit der Marktleitung oder der Einsatzplanung. Da Märkte durchgehend geöffnet sind, muss immer ausreichend Personal verfügbar sein.

Beliebte Zeiten wie Ferien, Sommermonate oder Weihnachten sind oft früh ausgebucht. Wer zu diesen Zeiten Urlaub möchte, sollte seinen Antrag frühzeitig stellen.

REWE versucht, Urlaubswünsche fair zu verteilen, muss dabei aber betriebliche Erfordernisse berücksichtigen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Zeitraum besteht nicht automatisch.

9. Übertrag und Verfall von Urlaubstagen

Urlaub sollte grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur aus bestimmten Gründen erlaubt, etwa bei Krankheit oder dringenden betrieblichen Gründen.

Übertragener Urlaub muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sonst verfällt er. Diese Regel gilt auch bei REWE, sofern keine besonderen Vereinbarungen bestehen.

Bei längerer Krankheit gelten Sonderregelungen, durch die Urlaub länger erhalten bleiben kann. Informationen dazu stellt z. B. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit.

10. Urlaub und Krankheit

Erkrankt man während des genehmigten Urlaubs, zählen diese Tage nicht als Urlaub, sofern eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

Die Krankheitstage werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob man bei REWE oder einem anderen Arbeitgeber arbeitet.

Wichtig ist, die Krankheit unverzüglich zu melden und die Bescheinigung einzureichen.

11. Häufige Missverständnisse zum Urlaub bei REWE

Ein häufiges Missverständnis ist, dass Teilzeitkräfte weniger „wertvollen“ Urlaub hätten. Tatsächlich ist der Urlaub anteilig gleichwertig.

Auch die Annahme, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf, ist falsch. Entscheidend ist die Genehmigung.

Ebenso falsch ist die Vorstellung, Urlaubstage würden verfallen, wenn man sie „nicht rechtzeitig beantragt“. Der Arbeitgeber muss auf drohenden Verfall hinweisen.

12. Wo findet man den eigenen Urlaubsanspruch genau?

Der genaue Urlaubsanspruch steht im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder kann bei der Personalabteilung erfragt werden.

Viele REWE-Märkte nutzen digitale Systeme, in denen Urlaubstage einsehbar sind. Bei Unsicherheiten sollte man frühzeitig nachfragen.

Auch Betriebsräte können bei Fragen zum Urlaub unterstützen, sofern ein solcher im Markt vorhanden ist.

13. Fazit: Wie viele Urlaubstage hat man bei REWE?

Zusammenfassend lässt sich sagen: Vollzeitkräfte bei REWE haben in der Regel rund 30 Urlaubstage pro Jahr, abhängig vom Tarifvertrag. Teilzeitkräfte erhalten diesen Anspruch anteilig nach Arbeitstagen.

Auszubildende haben mindestens den gesetzlichen Urlaub, oft ebenfalls rund 30 Tage. Auch im ersten Jahr und in der Probezeit entsteht ein anteiliger Anspruch.

Wer seinen Vertrag kennt, Urlaub früh plant und offen kommuniziert, kann seinen Urlaubsanspruch bei REWE gut nutzen – für echte Erholung in einem anspruchsvollen Arbeitsalltag.

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